Sitzt ein Verdächtiger in Untersuchungshaft, laufen bestimmte Fristen. Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen dafür sorgen, dass der Prozess möglichst schnell beginnt. Das gelingt nicht immer.
Weil ihre Verfahren zu lange gedauert haben, sind in diesem Jahr in Berlin bislang sieben Verdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das teilte die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. 2021 kamen nach den Angaben acht Verdächtige aus vier Verfahren frei. Dabei ging es um Vorwürfe wie etwa Drogenhandel, Bedrohung mit gefährlicher Körperverletzung oder schwerer Bandendiebstahl mit Steuerhehlerei. Hintergrund für die Entlassung aus der U-Haft ist die Verletzung des sogenannten Beschleunigungsgebots in Haftsachen. Danach muss die Justiz alles tun, um das Hauptverfahren möglichst schnell zu beginnen.
Richterbund: Digitalisierung mitverantwortlich
Bundesweit sind im vergangenen Jahr mindestens 66 Verdächtige deswegen freigekommen, wie aus Angaben der „Deutschen Richterzeitung“ hervorgeht. Davon hatten Schleswig-Holstein und Sachsen mit je elf Haftentlassungen die höchsten Zahlen gemeldet. 2020 waren es demnach bundesweit 40 Entlassungen, 2019 mit 69 noch etwas mehr als 2021.
Der Deutsche Richterbund (DRB) führt die hohe Arbeitsbelastung vieler Gerichte und Staatsanwaltschaften als Grund dafür an. Zudem würden viele Verfahren aufwendiger, weil zum Beispiel die auszuwertende Datenmenge durch die Digitalisierung sprunghaft steige, erklärte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.
Gründe für Haft-Entlassung sind vielfältig
In Berlin wurde laut Justizverwaltung 2020 lediglich ein Mensch aus der Untersuchungshaft entlassen, weil sein Verfahren zu lange dauerte. 2019 waren es zehn und im Jahr zuvor 15 Verdächtige.



